Allgemeine Geschäftsbedienungen:
1. Allgemeines:
Der Mieter bestätigt durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er durch den Mieter entsprechend über das Fahrzeug informiert wurde, sämtliche dazugehörigen Papiere übergeben wurden, das Fahrzeug überprüft und alle Schäden notiert wurden und das Fahrzeug mit vollem Tank übergeben wurde.
2. Fahrzeugbenutzung
Der Mieter ist dazu verpflichtet das Fahrzeug rücksichtsvoll und pfleglich zu benützen. Das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung sind während der gesamten Mietdauer einzuhalten und es ist dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. (Motoröl, Kühlwasser und Reifendruck sind ständig zu prüfen.) Im Fahrzeug ist Rauchverbot.
Das Fahrzeug darf nicht für folgende Zwecke verwendet werden:
- zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern
- zur unerlaubten Weitervermietung
- zur Abschleppung von Fahrzeugen
- für Fahrschulübungen, Wettrennen, Testfahrten
- fahren auf unbefestigten Straßen oder freiem Gelände
- Transporte, die zu einer Beschädigung oder starken Verschmutzung des Fahrzeugs führen kann
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
3. Fahrtüchtigkeit des Lenkers:
Es ist ausschließlich der im Mietvertrag festgehaltene Fahrer bzw. weitere auf dem Mietvertrag vermerkte Zusatzfahrer dazu berechtigt, das Fahrzeug zu lenken. Der Mieter ist dafür verantwortlich sich von der Fahrtüchtigkeit und Lenkerberechtigung der Zusatzfahrer zu überzeugen und diese auch regelmäßig zu überprüfen.
4. Ladung:
Der Mieter ist für die sachgemäße Platzierung und Sicherung der Ladung und dass dadurch keine Schäden am Fahrzeug oder Personen entstehen, verantwortlich.
5. Tankregelung:
Unsere Fahrzeuge werden immer mit einem vollen Tank (Diesel) bzw. Akku (bei Elektrofahrzeugen mehr als 85%) übergeben. Der Mieter ist dazu verpflichtet das Fahrzeug wieder in voll betanktem Zustand (bei Elektrofahrzeugen über 30%) am Ende der Mietdauer zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, werden dem Mieter die fehlende Tankmenge + 20€ Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
6. Verspätete Rückgabe, Strafen, sonstige Verstöße
1. Bei Rückgabe in verschmutztem Zustand ist eine Reinigungspauschale von 80€ zu entrichten.
2. Jegliche Strafen, die während der Mietzeit anfallen werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20€ an den Mieter weiterverrechnet
3. Bei verspäteter Rückgabe wird nach 2 Stunden eine zusätzliche Gebühr von 40€ verrechnet, ab 4 Stunden ein zusätzlicher Miet-Tag.
7. Verhalten bei Schäden oder Unfällen:
Ist der Mieter an einem Schadensfall oder Unfall beteiligt ist er ausnahmslos dazu verpflichtet den im Fahrzeug befindlichen Unfallbericht ordnungsgemäß auszufüllen und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Sämtliche nicht durch Haftpflicht- und Kaskoversicherung gedeckte Schäden sind unabhängig vom Verschulden komplett durch den Mieter zu tragen. Schäden die durch nicht lenkungsberechtigte Personen, Trunkenheit am Steuer oder grobe Fahrlässigkeit entstehen sind ebenfalls vom Mieter zu tragen. Der Selbstbehalt beträgt 1.000€.
8. Rücktritt und Stornogebühr:
Für Mietverträge besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht. Ebenfalls besteht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht. Die MD Fahrzeughandels GmbH räumt dem Mieter jedoch das nachfolgend geregelte vertragliche Stornorecht ein. Im Falle einer Stornierung des bereits zustande gekommenen Mietvertrages stellen wir eine Stornogebühr, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, in Rechnung.
Eine unverbindliche Anfrage des Mieters (z. B. über das Anfrageformular auf unserer Website, telefonisch oder per E-Mail) stellt noch keinen Mietvertrag dar. Erst wenn der Mieter nach Erhalt unseres Angebots oder unserer Reservierungsbestätigung die Reservierung bestätigt und diese von der MD Fahrzeughandels GmbH angenommen wird, kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande. Ein gesondert unterzeichneter Mietvertrag ist hierfür nicht erforderlich. Der bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnete Mietvertrag dient lediglich der Dokumentation sowie der Erfassung fahrzeugbezogener Daten.
Untenstehend die Auflistung der Höhe der jeweiligen Stornogebühr:
I. 14 Tage vor Fahrzeugübernahme: 0 % des Mietpreises
II. 7 Tage vor Fahrzeugübernahme: 20 % des Mietpreises
III. 3 Tage vor Fahrzeugübernahme: 50 % des Mietpreises
IV. 1 Tag vor Fahrzeugübernahme: 75 % des Mietpreises
V. Am Tag der Fahrzeugübernahme: 100 % des Mietpreises
9. Zahlungsbedingungen:
Der gesamte Mietpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges zu entrichten. Zusätzlich dazu ist je nach Mietdauer und Fahrzeug eine dementsprechende Kaution zu entrichten, welche Bar oder per Kreditkarten-Reservierung beglichen werden kann und direkt im Anschluss der Mietdauer retourniert wird. Jegliche Folgekosten durch fehlenden Tank, Strafen, Schäden oder Verschmutzung am Fahrzeug werden direkt im Anschluss zusätzlich verrechnet.
10. Schlussbestimmung:
Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt demzufolge unverändert rechtsgültig.
